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Stiftung & Organigramm

Rechtliche Struktur & Organisation

Die Stiftung

Die Stiftung Hospiz Oldenburg ist eine bürgerliche Stiftung kirchlichen Rechts und wurde am 09.05.2008 gemeinsam vom Verein Hospiz St. Peter Oldenburg e.V. und der damaligen Katholischen Kirchengemeinde St. Peter Oldenburg errichtet. Am 11. Juni 2008 wurde sie durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration staatlich anerkannt. Am 20. Juni 2008 erhielt die Stiftung die kirchliche Anerkennung durch den Bischöflichen Offizial und Weihbischof. Dieser nimmt auch die Aufsicht wahr; z.Zt. ist es Herr Weihbischof Wilfried Theising für den Offizialatsbezirk Oldenburg.

Stiftung Hospiz Oldenburg

Organe:
Kuratorium
Hermann Geerken (Vorsitz)
Kay Preuß
Jan Wilkowski
Evelyn Freitag
Britta Lucht

Hospiz St. Peter Oldenburg
gemeinnützige GmbH

Gesellschafter
die Kuratoriumsmitglieder
Geschäftsführung
Andreas Wagner B.A.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen und Projekten des Gesundheitswesens in Oldenburg.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Erwerb, die Unterhaltung sowie Vermietung unbebauter und bebauter Grundstücke, auf denen eine Hospizeinrichtung tätig ist, sowie durch Beschaffung von Mitteln jeglicher Art zur Förderung der stationären Hospizarbeit und der Hospizidee.

Stiftungsorgane und Mitglieder

Das Kuratorium führt die Geschäfte der Stiftung im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung, um den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen.

Die Mitglieder des Kuratoriums sind: Hermann Geerken (Vorsitzender), Evelyn Freitag, Britta Lucht, Jan Wilkowski, Kai Preuss.

Pfarrer Meinhard Ratzke ist Ehrenvorsitzender.

Das Kuratorium entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Es hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters im Sinn des § 26 BGB und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Aufgaben der Stiftung Hospiz Oldenburg

Den Aufenthalt im Hospiz St. Peter Oldenburg unterstützen

Das Hospiz soll als Angebot jederzeit für die Menschen in der Stadt und in der Region zur Verfügung stehen. Es ist gut, wenn Menschen an ihrem gewohnten Ort so lange wie möglich bleiben können, auch mit der beratenden Unterstützung aus dem Hospiz.

Das Hospiz soll alle Menschen aufnehmen können, die gerade diese Hilfe des Hospizes benötigen.

Als Teil der Bürgerbewegung Hospiz ist das Hospiz gesetzlich verpflichtet, 5% der laufenden Kosten aus Spendenmitteln aufzubringen.

Umsetzung Um- und Erweiterungsbau Hospiz

Das ursprüngliche Hospizgebäude musste dringend – auch aufgrund von bauordnungsrechtlichen Vorschriften – umgebaut und erweitert werden. 2009 wurden vier weitere Zimmer zur Aufnahme von Bewohnern geschaffen, dazu zwei Angehörigen-/Gästezimmer. Endlich gibt es auch Platz für ein Trauercafé, einen Seminarraum und einen Raum der Stille. Am 01. 06.2024 haben wir das Gebäude „Grüne Straße 20“ eröffnet und zusätzlich einen jetzt zur Verfügung stehenden angrenzenden Garten. So konnten Möglichkeiten für das neue Angebot „Teilstationäres Hospiz“ geschaffen werden.