(04 41) 99 92 09-0 info@hospiz-oldenburg.de

Barrierefreiheitserklärung

Stand: Januar 2026

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird in dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.hospiz-oldenburg.de/ veröffentlichten Webauftritt des Hospiz St. Peter in Oldenburg und ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass keine noch so gute schriftliche Information auf einer Homepage, oder anderen Informationsdokumenten, ein persönliches Gespräch ersetzt. Wir bitten Sie also darum uns für nähere Fragen anzurufen, oder nach Absprache für ein persönliches Gespräch zu besuchen. Beratungsgespräche gehören zu unseren Aufgaben und wir nehmen uns gern Zeit für Sie.

1. Nicht barrierefreie Inhalte

Hinterlegte Dokumente unterschiedlicher Dateiformate
Die Homepage bietet die Möglichkeit Dokumente und Informationsmaterialien herunterzuladen. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.

Fehlende Audiodeskription und Untertitel
Sollten Audios und Videos auf der Homepage erscheinen, verfügen diese nicht über Audiodeskriptionen oder Untertitel.

Fehlende Alternativtexte
Alternativtexte für Grafiken oder Bilder fehlen oder können ggf. nicht aussagekräftig sein.

Fehlende Auszeichnung von fremdsprachigen Inhalten
Englischsprachige Inhalte sind nicht ausgezeichnet.

Fehlende Hinweise zur Navigation in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Hinweise zur Navigation der Website sind derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache, oder leichter Sprache verfügbar.

2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer kritischen Selbstbewertung.

Eine regelmäßige Überprüfung erfolgt im Rahmen des internen Qualätsmanagements und ist in der Dokumentenlenkung beschrieben.

3. Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Hospiz St. Peter, Georgstr. 23, 26121 Oldenburg, info@hospiz-oldenburg.de

4. Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de